Sport- und Freianlagen

Sportplätze dienen der Erholung und der Sportlichen Betätigung der gesamten Bevölkerung, dem Schulsport, dem Training und dem Wettkampf der Sportvereine sowie der wenig oder nicht an Regeln oder Organisationsformen gebundenen sportorientierten Freizeitgestaltung.

Öffentliche Sportanlagen sollen grundsätzlich für eine gemeinsame Nutzung durch den Schulsport, den Vereinssport und die übrige Bevölkerung geplant werden.

Leistungsübersicht

  • Erstellung von Studien und Untersuchungen
  • Planung, Ausschreibung und Bauleitung (Objektbetreuung)